Rechtsprechung
OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2, StVZO § 31a, StGB § 240
Fahrtenbuch, Nötigung im Straßenverkehr, Abstandsgebot; Dauer, Ermessen, erheblicher Verstoß, Zuziehung des Bevollmächtigten, Vorverfahren, Streitwert - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.01.2017 - 2 L 963/16
- OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Denn die Dauer von sechs Monaten stellt den unteren Bereich einer effektiven Kontrolle dar (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 26 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05
Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Im vorliegenden Fall ist eine Dauer von zwölf Monaten ohne weiteres verhältnismäßig (vgl. nur OVG NRW, Beschl. v. 5. September 2005 - 8 A 1893/05 -, juris Rn. 19 m. w. N.). - VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079
Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Denn je mehr sich der Fahrzeughalter darum bemüht, zu der Tataufklärung beizutragen, desto weniger wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass bestehen, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. Juni 2013 - 11 Cs 13.1079 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 21.02.2017 - 3 E 2/17
Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Aussetzung; Vollziehung
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Der Senat hat nämlich erst jüngst festgestellt, dass es sich um ein Vorverfahren in diesem Sinn nur bei einem dem Verfahren in der Hauptsache vorangehenden Widerspruchsverfahren gemäß § 68 ff. VwGO oder nach vergleichbaren Vorschriften handelt (SächsOVG, Beschl. v. 21. Februar 2017 - 3 E 2/17 -, zur Veröffentl. bei juris vorgesehen, Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 462/13
Fahrtenbuchauflage, Unmöglichkeit der Feststellung der Fahrereigenschaft
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (…SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Ermittlungshandlung
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 19.08.2013 - 3 B 360/13
Zur Frage angemessener und zumutbarer Nachforschungen bei Rotlichtverstoß
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17
Ein doppeltes "Recht", sich nach einem Verkehrsverstoß nicht selbst oder als Zeuge einen Angehörigen zu belasten und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht daher nicht (st. Rspr.; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23
Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder …
Auch das Verhalten des Halters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes kann gewürdigt werden (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 B 42/17 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 A 445/16
Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit; Zeugnisverweigerungsrecht; Firmenwagen
Ein doppeltes "Recht", sich nach einem Verkehrsverstoß nicht selbst oder als Zeuge einen Angehörigen zu belasten und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (st. Rspr.; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. März 2017 - 3 B 42/17 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7 m. w. N.).